Inhalt

Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung

 



 

Anregungen zu den Bauleitplanverfahren oder Flächennutzungsplanverfahren können an die Mail-Adresse planungsabteilung@geldern.de oder schriftlich an den

Bürgermeister
Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Issumer Tor 36
47608 Geldern

gerichtet werden.

Darüber hinaus kann im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung auch Einsicht in die Planunterlagen genommen werden. Sitzungstermine und Tagesordnungen zu laufenden Planverfahren werden amtlich bekanntgemacht.

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.

Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.

Eine Übersicht aller derzeit gültigen Bebauungspläne (GeoPortal-Niederrhein) und den Flächennutzungsplan (GeoPortal Niederrhein der Stadt Geldern finden Sie im GeoPortal-Niederrhein.

Im Zuge der Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung informieren und haben hierbei die Möglichkeit, Anregungen über das Internet einzubringen.

Regionalplan

Der Regionalplan wird als Instrument der Regionalplanung aus dem übergeordneten Landesentwicklungsplan entwickelt. Die 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) ist seit dem 26.11.2020 wirksam.

Lärmaktionsplan der Stadt Geldern

Die Stadt Geldern ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der Vorschriften aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, eine Planungsstrategie zur Lärmminderung zu erarbeiten. Dieser sogenannte Lärmaktionsplan wurde in der Ratssitzung am 18.06.2015 beschlossen und steht als Download bereit.

Lärmaktionsplan der Stufe 3 der Stadt Geldern

Die Stadt Geldern ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der Vorschriften aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, eine Planungsstrategie zur Lärmminderung zu erarbeiten. Dieser sogenannte Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde in der Ratssitzung am 15.12.2022 beschlossen und steht als Download bereit.

Lärmaktionsplan der Stufe 4 der Stadt Geldern

Die Stadt Geldern ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der Vorschriften aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, eine Planungsstrategie zur Lärmminderung zu erarbeiten. Dieser sogenannte Lärmaktionsplan der Stufe 4 wurde in der Ratssitzung am 26.06.2024 beschlossen und steht als Download bereit.

Einzelhandelskonzept für die Stadt Geldern

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (EHK) für die Stadt Geldern kann hier eingesehen werden:

- Fortschreibung des EHK 2013 Seite 1 bis 95
- Fortschreibung des EHK 2013 Seite 96 bis 145
- Fortschreibung des EHK 2019

Gestaltungssatzung Innenstadt Geldern

Die Stadt Geldern hat am 19.12.2019 die neue Gestaltungssatzung Innenstadt Geldern beschlossen. Sie regelt die äußere Gestalt und die besonderen Anforderungen an diese Anlagen im Bereich der Innenstadt Geldern.

Werbeanlagensatzung der Stadt Geldern

Die Stadt Geldern hat am 19.12.2019 die Werbeanlagensatzung der Stadt Geldern beschlossen. Sie regelt die gezielte Steuerung und Anbringung von Werbeanlagen im Bereich der Innenstadt Geldern.

Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur

Am 30. Oktober hat die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben Nr. 1 BBPlG, A-Nord für den Planfeststellungsabschnitt NRW3a bestätigt. Im Abschnitt von der Kreisgrenze Kleve / Wesel bis zur Konverterstation Meerbusch will die Amprion GmbH im November mit den Bautätigkeiten beginnen. Informationen finden die Bürger*innen hier.

Flurbereinigungsbeschluss (Flurbereinigung Winnekendonk)

Der Beschluss zur Flurbereinigung Winnekendonk und die Gebietskarte, sowie die Bekanntmachung der Einladung zur Vorstandswahl zur Flurbereinigung Winnekendonk können hier eingesehen werden.

Vergnügungsstättenkonzept

Das gesamtstädtische Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Geldern wurde vom Rat der Stadt Geldern am 03.07.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB beschlossen. Grundsätzliche Zielsetzung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet.