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Datenschutzinformation

Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Geldern und die Rechte, die sich ab dem 25.05.2018 aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ergeben.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich ist der Bürgermeister der Stadt Geldern.

Die Kontaktdaten lauten:

Stadt Geldern
Der Bürgermeister
Issumer Tor 36
47608 Geldern

Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Geldern lauten:


Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Beauftragte für Datenschutz und IT-Sicherheit
Friedrich-Heine-Allee 130
47475 Kamp-Lintfort

Telefon: 02842/9070-425 oder 121
E-Mail: datenschutz@krzn.de

Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Die Stadt Geldern verarbeitet personenbezogene Daten, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben von der betroffenen Person erhält. Darüber hinaus erhält sie Daten von folgenden öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen wie z. B.:

                andere Behörden

                Handelsregister

                Gewerberegister

                Vollstreckungsorgane

                Unternehmen

                Gerichte

                Sonstige Dritte, für die die betroffene Person eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z. B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)

Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden z. B. folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

• Adresse/Kontaktdaten (z. B. auch von Dritten wie Betreuer/in, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation)

• Personendaten (z. B. Name, Titel, Geburtsdatum)

• Bankverbindung/Mandat (z. B. IBAN, Namen und Adresse eines/einer Dritten, sofern ein entsprechendes Mandat erteilt wurde)

• Daten zur Leistungsbeziehung/Produkten/Nutzungen (z. B. Kassenzeichen, Zahlungsmodalitäten)

• Buchungsbelege (z. B. zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)

• archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr)

Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Die Stadt Geldern verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:

• Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO

Die Wahrnehmung von Aufgaben durch die Kommune liegt im öffentlichen Interesse. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Geldern erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist neben der EU-DSGVO das Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie andere spezialgesetzliche Regelungen.

• Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a EU-DSGVO

Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.

• Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO

Die Stadt Geldern verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Aufbewahrungspflichten nach entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen.

Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben genutzt. Dabei handelt es sich z. B. um folgende Zwecke:

• Genehmigung eines Bauantrages

• An-, Ab- und Ummeldungen beim Bürgerbüro

• Bewilligung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, dem SGB

• Erhebung, Erstattung und Beitreibung von Grund-, Gewerbe, Hunde- oder Vergnügungssteuern, Erschließungs- oder Kanalanschlussbeiträgen

• Bearbeitung von Stundungsanträgen

• Gewinnung von Lastschriftzahlern

• Abwicklung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens

• Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person

• Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten wie Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in, Ansprechpartner/in für juristische Personen im nicht privaten Bereich)

• Erstellung von Kennzahlensystemen

• Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

Wer bekommt die Daten?

Innerhalb der Stadt Geldern erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Auch von der Stadt Geldern beauftragte externe Dienstleister können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein z. B.:

                Externe Dienstleister für telefonische und schriftliche Sachbearbeitung

                Druck-/Postdienstleister

                Geldinstitute

                andere Behörden

                Inkassounternehmen / Vollstreckungsorgane / Drittschuldner

                Landesrundfunkanstalten

                Gerichte

                Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z. B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.

Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?

Die erhobenen Daten werden von der Stadt Geldern unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist:

- Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.

- Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Sofern Daten lediglich noch zu den vorgenannten Zwecken aufbewahrt werden, ist der Zugriff auf diese Daten eingeschränkt, d. h. sie stehen der Sachbearbeitung in der Regel nicht mehr zur Verfügung (Sperrung). Die Daten sind nicht mehr veränderbar und dienen ausschließlich der Aufbewahrung.

Welche Datenschutzrechte bestehen?

Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht gegenüber der Stadt Geldern nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 EU-DSGVO für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt.

Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO:

Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. a bis h EU-DSGVO.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO:

Sollten die von der Stadt Geldern verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht, eine Berichtigung bzw. eine Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO:

Nach Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann nicht verlangt werden, sofern die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Hierbei kommen insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Stadt Geldern in Betracht. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht demnach nicht, wenn die Verarbeitungszwecke weiterhin vorliegen oder gesetzliche Regelungen die Stadt Geldern verpflichten, die Daten weiterhin aufzubewahren.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO:

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a bis d EU-DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die bei der Stadt gespeicherten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und diese deshalb noch nicht gelöscht werden sollen.

Einzelfallbezogenes Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Geldern ist für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO) oder für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO). Es besteht daher das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben. Die Gründe sind nachzuweisen.

In der Regel liegen jedoch bei der Stadt Geldern zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, weshalb trotz eines Widerspruchs eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Stadt Geldern erfolgen darf.

Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, der Stadt Geldern gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.

Besteht ein Recht auf Beschwerde?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0, Fax. 0211/38424-10 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten?

Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für die betroffene Person aus den jeweiligen spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. Bundesmeldegesetz, SGB X).

In wieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 EU-DSGVO findet bei der Stadt Geldern nicht statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werden von der Stadt Geldern nicht erhoben oder gespeichert.