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So können Bürger schon jetzt ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen
Meldung vom: 17.01.2025
Am 23. Februar wird in Deutschland gewählt. Wie die Stadt Geldern mitteilt, ist es aber schon vorab möglich, die Stimme für die Bundestagswahl abzugeben. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Online-Briefwahlbeantragung: Die Bürger können die Briefwahlunterlagen beantragen, noch bevor die Wahlbenachrichtigung per Post eintrifft. Auf der Internetseite der Stadt Geldern gelangen Bürger über die Reiter „Bundestagswahl 2025 – Informationen zur Briefwahl“ zum Link für die Beantragung der Wahlunterlagen. Diese Option steht bis Dienstag, 18. Februar, 18 Uhr, zur Verfügung.
Briefwahl per Wahlbenachrichtigung: Briefwahlunterlagen können klassisch nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit dem beigefügten Antragsformular beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich bis Samstag, 1. Februar, in den Haushalten ankommen.
Beantragung der Wahlunterlagen in der Stadtverwaltung: Bürger können ihre Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, persönlich in der Stadtverwaltung beantragen.
Wählen in der Stadtverwaltung: Von Montag, 10. Februar bis Freitag, 21. Februar (bis 15 Uhr) besteht darüber hinaus für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, zu den normalen Öffnungszeiten (Mo – Fr 8 - 17 Uhr; Fr 8 -12:30 Uhr) direkt im Gelderner Rathaus ihre Stimme abzugeben. Zusätzlich können die Bürger in Ausnahmefällen (z.B. bei einer erwiesenen Erkrankung) noch am Samstag (22. Februar) zwischen 8 und 12 Uhr oder am Sonntag (23. Februar) bis 15 Uhr im Rathaus wählen. Bis Samstag, 22. Februar, ist zudem die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine möglich. Für die Wahl in der Stadtverwaltung werden die Bürger gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Ausweis mitzubringen.
Anträge für eine Briefwahl können darüber hinaus formlos per Post oder E-Mail (wahl@geldern.de) an die Stadtverwaltung gestellt werden. Bei einem formlosen Antrag auf einem dieser Wege müssen die Bürger ihre persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort sowie das Geburtsdatum angeben.