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Abwasser

Zuständigkeit des Bereichs Finanzen und Liegenschaften
Termine nach vorheriger Vereinbarung

Die Abrechnung des Schmutzwassers erfolgt im Frühjahr eines jeden Jahres für das Vorjahr nach dem tatsächlichen Frischwasserbezug. Für das Schmutzwasser und für die abflusslosen Gruben werden mit der Schmutzwasserabrechnung fürs Vorjahr die Vorauszahlungen für das lfd. Jahr verteilt auf die Fälligkeiten zum 15.05./15.08./15.11. festgelegt.

Die Kleinkläranlagen werden nach der abgefahrenen Menge berechnet. Vorauszahlungen werden nicht erhoben. Die Abrechnung erfolgt im Monat nach der Abfuhr.

Hier finden Sie die Entwässerungsgebührensatzung und das SEPA-Lastschriftmandat.

Zwischenzähler

Häufig wird Frischwasser in größeren Mengen zum Beispiel für die Gartenbewässerung eingesetzt und somit nicht in den Schmutzwasserkanal geleitet. Zur Erfassung dieser Mengen ist die Installation eines geeichten Zwischenzählers (6 Jahre) erforderlich. Die jährlich abzulesenden Zählerstände bleiben bei der Berechnung des Schmutzwassers außen vor.

Sollten Sie die Installation eines Zwischenzählers in Erwägung ziehen, nutzen Sie bitte einmalig zur Anmeldung das Formular „Anmeldung eines geeichten Kaltwasserzählers (Zwischenzähler)".

Für die erstmalige Anmeldung der Messeinrichtung (Zwischenzähler) ist eine Gebühr in Höhe von 20,00 € (§ 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) zu entrichten. Dies gilt auch für die Anmeldung einer jeden neuen Messeinrichtung nach Ablauf des Eichdatums.

Ab dem Jahr 2023 wird die Onlinezählererfassung für die jährliche Meldung des Zwischenzählerstands eingeführt. Das bedeutet, dass die Gebührenpflichtige/n die Zählerstände nicht wie gewohnt schriftlich oder per E-Mail melden, sondern es werden immer Ende Oktober des jeweiligen Jahres Schreiben an die Gebührenpflichtigen/Zwischenzählernutzer verschickt. Über einen abgedruckten QR-Code können die Zählerstände online gemeldet oder per Ablesekarte mitgeteilt werden.

Bei Fragen zu Steuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an:

Frau Locksiepen

Telefon: 02831 398-269

Frau Engelmann

Telefon: 02831 398-286

Zuständigkeit im Bereich Tiefbau

Zu den technischen Details und vertraglichen Angelegenheiten beim Abwasser erhalten Sie die erforderlichen Informationen und Unterlagen im Tiefbauamt.

Sie finden hier die Abwasserbeseitigungssatzung,

Baubeschreibung für die Grundstücksentwässerung,

und den

Antrag auf Anschluss an die Abwasseranlage.

Weiterhin finden Sie hier den externen Link auf die Homepage des Kreises Kleve zum

Regenwasserbeseitigungs-Antrag und Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers (Kleinkläranlage).

Ansprechpartner:

Herr Appel

Telefon: 02831 398-344
Zimmer: 344

Frau Stangenberg

Telefon: 02831 398-313
Zimmer: 313

Gebühr

Abwassergebühren
GebührBetrag
Schmutzwasser2,99 €
Regenwasser1,33 €
abflusslose Gruben10,48 €
Kleinkläranlagen46,84 €