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Anliegerbeiträge
Anliegerbeiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Einrichtungen dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass Ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Eine tatsächliche Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen ist für die Erhebung eines Anliegerbeitrages im Gegensatz zu den Benutzungsgebühren nicht notwendig. Bei den Anliegerbeiträgen unterscheidet man zwischen den Straßenbaubeiträgen und den Kanalanschlussbeiträgen (für leitungsgebundene Anlagen). Die Erhebung erfolgt auf Grundlage des § 8 KAG NRW in Verbindung mit der jeweiligen Beitragssatzung.