Inhalt

BAfÖG Antrag

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.

Einen BAfÖG-Antrag erhalten Sie bei uns im Bürgerbüro.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch den Kreis Kleve. Für weitere Fragen bezüglich dieser Thematik wenden Sie sich bitte an den Kreis Kleve https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/bafoeg/