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Bauakten-Einsicht
Alte Bauakten, soweit vorhanden, können nach vorheriger Terminabsprache eingesehen und Seiten herauskopiert werden. Alternativ können die Unterlagen auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
Die Akteneinsicht sowie Kopien oder das Übersenden in digitaler Form sind gebührenpflichtig und müssen beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Altakteneinsichtsberechtigt sind:
Eigentümer
Als Nachweis sind vorzulegen:
- Abgabenbescheid des laufenden Jahres oder
- notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge, nicht älter als 1 Jahr) oder
- Grundbuchauszug des Amtsgericht (nicht älter als 1 Jahr)
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Erben
Als Nachweis sind vorzulegen:
- Erbschein
- Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Andere Personen
Als Nachweis wäre vorzulegen
- Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer und
- Gültige Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein