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Baulasten

Was sind Baulasten und wozu dienen sie?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, das eigene Grundstück betreffende Tun, Dulden oder Unterlassen zu übernehmen. Baulasten gelten auch gegenüber Rechtsnachfolgern.

Es gibt verschiedene Arten von Baulasten. Am bekanntesten sind die Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte und die Abstandflächenbaulasten. Sie erlauben es dem begünstigten Grundstückseigentümer, die Parzelle des Baulastgebers zu begehen, zu befahren oder Leitungen darüber zu legen oder Gebäude zu errichten, deren Abstandsflächen auf dem Grundstück des Baulastgebers liegen.

Des weiteren gibt es noch die Vereinigungsbaulasten, Rückbauverpflichtungen und Bindungsbaulasten. Je nachdem um welche Baulast es sich handelt ist die Vorlage eines aktuellen Flurkartenauszuges, eines Lageplanes oder auch eines amtlichen Lageplanes erforderlich.

Der Baulastgeber muss die Baulast in Schriftform bei der Stadt Geldern erteilen. In besonderen Fällen kann dies auch vor einem Notar / einen öffentlich-bestellt und vereidigten Vermessungsingenieur oder in einer anderen Gemeinde geschehen.

Die Baulasterklärung ist freiwillig. Der Baulastgeber muss sich über die Rechtsfolgen der Baulasterklärung im Klaren sein. Im Zweifel stehen die Sachbearbeiter für Fragen zur Verfügung.

Wer wissen möchte, ob sein Grundstück mit Baulasten belegt ist, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

Dauer des Verfahrens

Die Baulast kann nach Eingang der vollständigen Unterlagen i.d.R. innerhalb von 3 bis 6 Wochen vorbereitet werden. Die endgültige Dauer des Verfahrens hängt jedoch davon ab, ob und wie schnell der Baulastgeber die Baulast unterzeichnet.

Gebühr

Die Eintragung einer Baulast kostet je belastendes Grundstück zwischen 50,00 und 250,00 €. Die Kosten werden dem von der Baulast Begünstigten in Rechnung gestellt.

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet je Flurstück für den Fall, dass keine Baulasten eingetragen sind 30,00 €, falls Baulasten eingetragen sind 50,00 € bis 150,00 € je Grundstück.