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Bauvoranfragen

Wozu dient die Bauvoranfrage?

Bevor man ein Grundstück kauft oder ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein, eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht einzuholen. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung geeignet ist oder ob das Objekt wie geplant auf einem Grundstück errichtet werden kann. Um solche Fragen vorab verbindlich bescheiden zu lassen, kann man eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde stellen. Der daraufhin erlassene Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen.

Jedoch ist der Bauvorbescheid keine Baugenehmigung und berechtigt somit nicht zum Baubeginn.

Es ist wichtig, dass Sie im Antragsformular, Antrag auf Vorbescheid, genau beschreiben, welche Frage Sie konkret mit der Bauvoranfrage beantwortet wissen möchten. Das Antragsformular enthält hierfür eine gesonderte Zeile. Je nach Umfang des Vorbescheides und der Fragestellung benötigt die Behörde verschiedene Unterlagen. Fragen Sie im Zweifel Ihren Sachbearbeiter.

Bei Bauvoranfrage, die die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens klären soll, dass im Baugenehmigungsverfahren von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden muss, müssen auch die Unterlagen für den Vorbescheid von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet werden.

Dauer des Verfahrens

Die Bearbeitungszeit einer Bauvoranfrage hängt wesentlich vom Umfang der Fragestellung ab: je mehr rechtliche Punkte geklärt werden sollen, desto länger dauert die Bearbeitung. Bei einfachen Wohnbauvorhaben und Nebenanlagen kann von einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen ausgegangen werden, bei Vorhaben im Außenbereich oder bei gewerblichen Vorhaben kann die Bearbeitung wegen der Beteiligung externer Behörden bis zu 3 Monaten dauern. Die Frist beginnt erst, sobald alle erforderlichen Unterlagen der Behörde vorliegen.

 

Gebühr

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage hängen von der Art der Fragestellung, dem Prüfumfang und dem Wert der baulichen Anlagen ab. Sie betragen mindestens 50,-€.

Ergeht aufgrund der Bauvoranfrage eine Baugenehmigung, wird die Gebühr für die Bauvoranfrage zur Hälfte angerechnet.