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Beihilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz

unser ServiceWer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während einer solchen Verrichtung oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes der/des Angehörigen angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Sicherung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit),
  • Krankenhilfe (ergänzend zur Heil- und Krankenbehandlung),
  • Hilfe zur Pflege (häusliche Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege, Pflege in Einrichtungen),
  • Hilfe zur Weiterführung des eigenen Haushaltes,
  • Altenhilfe (Hilfe bei altersbedingten Schwierigkeiten, Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft),
  • Erziehungsbeihilfen (Sicherstellung einer angemessenen allgemeinen und beruflichen Ausbildung),
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (laufende Leistungen für Lebensbedarf, Unterkunft und Heizung),
  • Erholungshilfe (für Erholungsaufenthalte),
  • Wohnungshilfe (Beratung, Mitwirkung bei Beschaffung und Erhaltung ausreichenden, gesunden Wohnraums),
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Eingliederungshilfe, Blindenhilfe, Kfz.-Hilfe)

und können als persönliche Hilfe, als Sachleistungen und als Geldleistungen gewährt werden.

Auskünfte, Beratung und Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie bei uns.