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Berechtigungsscheine für ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Als Nachweis der Kostenübernahme ist ein Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt vorzulegen.
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Geldern mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online beantragt bzw. heruntergeladen werden.
Gebühr
gebührenfrei