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Bestattungen (auch ordnungsbehördliche Bestattungen)
Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes NRW verpflichtet. Dies sind in nachstehender Reihenfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung einer Bestattung.
Ordnungsbehördliche Bestattungen
Sofern Angehörige die Bestattung eines Verstorbenen nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb von zehn Kalendertagen veranlassen, führt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung durch. Angehörige können dann zum Kostenersatz herangezogen werden.
Sofern keine Angehörigen bekannt sind, bzw. die Angehörigen eine Bestattung nicht durchführen wollen oder können, veranlasst der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Bestattung. Auch in diesen Fällen prüft der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Kostenersatzpflicht von Dritten.
Kostenübernahme
Für Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Übernahme dieser Kosten durch den Bereich Arbeit und Soziales. Der Antrag auf Kostenübernahme durch den Bereich Arbeit und Soziales (Team Soziales) ist dort durch die Angehörigen zu stellen.
Sind die Angehörigen nicht in der Lage die angemessenen Bestattungskosten zu tragen, müssen diese nachweisen, dass sie bedürftig sind (Einkommen, Vermögen).
Hierzu buchen Sie bitte einen Termin für Ihren Besuch. Dies können Sie bequem über Termin online erledigen.
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Bereich.