Inhalt
Beurkundungen von Vaterschaft, Unterhaltsverpflichtung und Sorgerecht
Wir beurkunden folgende Urkunden kostenlos:
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung
- Unterhaltsverpflichtung
- Sorgeerklärung
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin und bringen Sie Ausweispapiere mit.
Bereits vor oder nach der Geburt beraten wir Sie als Mutter im Bereich der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung. Sollte der Vater des Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.
Unterhaltsverpflichtungen
- In Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes beraten wir Sie als betreuenden Elternteil, ggf. auch gemeinsam mit dem anderen Elternteil;
- Wir berechnen und beurkunden Unterhaltsansprüche Ihres Kindes;
- Wir unterstützen bei der Formulierung von Schriftsätzen und Anträgen;
- Sollte eine außergerichtliche Einigung über den Unterhalt nicht möglich sein, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht;
- Wir beraten und unterstützen junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten;
- Wir beraten und unterstützen Sie als betreuenden Elternteil hinsichtlich der eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
Die Sorgerechtserklärung gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind!
Wir informieren und beraten zum gemeinsamen Sorgerecht, sollte keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben worden sein, erteilen wir eine Negativbescheinigung.
Sachbearbeitung (Ihre Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes bzw. vorgeburtlich nach dem Nachnamen der Mutter.)
Frau Praschelik
Buchstaben Kf-Sch
Telefon: 02831 398-287