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Bodenordnung (Umlegung)

unser ServiceDie Bodenordnung ist ein Regelinstrument zur Bereitstellung von Bauland im öffentlichen und privaten Interesse.

Nicht immer haben Grundstücke für die Umsetzung städtebaulicher Planungen die für eine bauliche oder sonstige Nutzung notwendige Form, Lage oder Größe. Einer Erschließung oder Neugestaltung dieser Gebiete stehen nicht selten die vorhandenen Grundstücksstrukturen entgegen. Die Änderung der bisherigen Nutzung von Grundstücken erfordert häufig eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse und der Grundstücksgrenzen durch bodenordnende Maßnahmen.

Die Realisierung beispielsweise eines Baugebietes oder der Bau einer Straße wäre oftmals nicht möglich, ohne die Eigentumsverhältnisse und die Grenzen der betroffenen Grundstücke auf die Planung hin auszurichten.
Die Umlegung ist ein in den §§ 45 bis 79 BauGB geregeltes Verfahren der Bodenordnung.

Hauptzweck einer Umlegung ist, durch Änderung (Umlegung) von Grundstücksgrenzen für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu bilden und die für die Erschließung benötigten Flächen bereit zu stellen. Die Umlegung kann entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durchgeführt werden, wenn sich hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben.

Die Umlegung liegt im öffentlichen Interesse, weil durch sie die angestrebte städtebauliche Ordnung und Erschließung ermöglicht wird. Sie liegt ebenso im Interesse der Grundstückseigentümer, weil diese für ihre in der Regel baulich nicht oder nur schlecht ausnutzbaren Grundstücke besser nutzbare Grundstücke erhalten. Die Umlegung ist von der jeweiligen Gemeinde in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen. Die Stadt Geldern hat hierzu einen eigenen Umlegungsausschuss mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen gebildet.

Umlegungsausschuss

Der Umlegungsausschuss der Stadt Geldern ist ein selbstständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium, das unmittelbar dann tätig wird, sobald vom Stadtrat ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch angeordnet wird.

Bei Fragen stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.