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Ehrungen bei Alters- und Ehejubiläen

unser ServiceDie Koordination zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen liegt in diesem Verantwortungsbereich.

Zum Ehejubiläum - Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) gratuliert der/die OrtsbürgermeisterIN dem Jubelpaar persönlich.
Das Ehejubiläum sollte spätestens vier Wochen vorher unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches angemeldet werden. Die Anmeldung kann durch das "Jubelpaar" sowie durch Verwandte, Freunde, Bekannte und Nachbarn erfolgen.

Auch zum Altersjubiläum (80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und jedes weitere Jahr) gratuliert der/die OrtsbürgermeisterIN auf Wunsch den Jubilaren persönlich. Diese Jubiläen brauchen jedoch nicht angemeldet zu werden, da die Geburtsdaten vorliegen.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung.