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Fundanzeige einer Fundsache

Allgemein

Schlüsselanhänger mit Aufschrift: FundbüroFundsachen sind alle beweglichen Sachen, die ohne Absicht abhandengekommen sind.

Sollten Sie in Geldern eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, müssen Sie diese im Fundbüro melden, sofern Sie diese der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht selber zurückgeben können.

Herrenlose Sachen sind keine Fundsachen. Dazu gehören Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde.
Dies gilt insbesondere für Sachen, die wertlos oder nahezu wertlos sind (hier einige Beispiele: zerrissene oder verschmutzte Kleidungs- und Wäschestücke; schrottreife Fahrräder, Roller; kaputte Brillen, etc.). Diese können nicht beim Fundbüro abgegeben werden.

Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.

Fundfahrräder

Wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, welches nach den obigen Kriterien eine Fundsache ist, ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie das Fahrrad als Finder/in zunächst an sich nehmen und zumindest kurzzeitig verwahren. Sollten Sie die Möglichkeit haben, das gefundene Fahrrad für die Dauer der Aufbewahrungsfrist von einem halben Jahr sicher aufzubewahren, ist das Fundbüro Ihnen hierfür dankbar.

Melden Sie das Fundfahrrad bitte mit der Fundanzeige.

Diese drucken Sie sich aus, füllen alle Felder aus, unterschreiben die Fundanzeige und lassen uns diese per Mail, Fax oder Post zukommen.

Fundhandys

Wenn Sie ein Handy gefunden haben, dann können Sie dieses nicht in Eigenverwahrung nehmen, sondern müssen dieses aus datenschutzrechtlichen Gründen im Fundbüro abgeben.

Alle anderen Fundsachen geben Sie bitte direkt im Fundbüro ab

Hier erhalten Sie dann eine Fundanzeige zu dem abgegebenen Gegenstand.

Versteigerung

Was geschieht mit dem Fundfahrrad, wenn dieses nicht innerhalb eines halben Jahres dem ursprünglichen Eigentümer zugeordnet werden kann und nach Ablauf dieser Frist auch der Finder kein Interesse hat, das Eigentum an der Sache zu erwerben?

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundfahrräder versteigert.

Versteigerungstermine für Fundräder 2024:


04.12.2024

jeweils 16 Uhr, mittwochs!

auf dem Parkplatz vor der Stadtverwaltung.

Bescheinigung für die Versicherung bei Fahrraddiebstahl

Für die Schadensabwicklung nach einem Fahrraddiebstahl benötigen Sie häufig für die Versicherung eine Bescheinigung des örtlichen Fundbüros, dass das gestohlene Fahrrad dort nicht abgegeben wurde.

  • Diese Bescheinigung können Sie montags bis freitags zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro/Fundbüro gegen eine Gebühr von 5 Euro erhalten.
Ansprechpartner

Bürgerbüro/Fundbüro

Frau Carina Mayr

E-Mail: fundbuero@geldern.de
Telefon: 02831/398-108
Zimmer: Bürgerbüro

Fundtiere können Sie hier melden: 

Herr Gregor Lenzen

E-Mail: gregor.lenzen@geldern.de
Telefon: 02831 398-123
Zimmer: Bürgerbüro

Fundsachen können über den nachfolgenden Link recherchiert werden:

Fundsachen Online Stadt Geldern

Die hier aufgelisteten Fundsachen liegen zur Abholung bereit. Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Geldern. Geben Sie bei Rückfragen bitte die Fundnummer an.

Sie können aber auch unsere Formulare nutzen:

Fundanfrage - (nur ausdrucken)

Fundanfrage - (Ausfüllhilfe für Druckformular)

 

Gebühr

Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird nach der Dienstanweisung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich des Ordnungsamtes der Stadt Geldern in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gebühr erhoben. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Fundsache. Diese Gebühr wird für den Findenden, bei Abholung der Fundsache nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist bzw. für den Eigentümer bei Aushändigung fällig.

Wird die Fundsache vom Findenden aufbewahrt, ist keine Verwaltungsgebühr zu erheben.

 

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.