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Geburtsbeurkundung und Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Das Gelderner Krankenhaus schickt die Geburtsanzeigen zum Standesamt.
Wird das Kind zu Hause geboren, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.
Zur Vaterschaftsanerkennung wird ein Termin vereinbart, an dem beide Elternteile teilnehmen müssen.
Benötigte Unterlagen
...wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Eheschließung der Eltern in Deutschland vor dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Heiratsurkunde
- Eheschließung der Eltern in Deutschland nach dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eheschließung der Eltern im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung oder internationale Heiratsurkunde
- Personalausweis; bei ausländischer Beteilung Reisepass oder Identitätskarte
...wenn die Mutter ledig ist:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtenregister
- Personalausweis; bei ausländischer Beteilung Reisepass oder Identitätskart
...wenn die Mutter geschieden ist:
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder
- Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss
- Personalausweis; bei ausländischer Beteilung Reisepass oder Identitätskarte
...wenn die Mutter verwitwet ist:
- Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
- Personalausweis; bei ausländischer Beteilung Reisepass oder Identitätskarte
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, zu welcher die Mutter ihre Zustimmung geben muss. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können sowohl vor als auch nach der Geburt beim Standesamt oder beim Jugendamt beurkundet werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Mutter werden dann folgende Unterlagen des Vaters für die Geburtsbeurkundung benötigt:
...wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters und
- Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweis; bei ausländischer Beteilung Reisepass oder Identitätskarte
- Evtl.: Sorgeerklärung über das gemeinsame Sorgerecht, ausgestellt vom zuständigen Jugendamt
...wenn die Vaterschaft nach der Geburt beim Standesamt anerkannt werden soll:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters
- Personalausweis; bei ausländischer Beteilung Reisepass oder Identitätskarte
Gebühr
Die Gebühr beträgt 15,00 Euro.