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Gewerbesteuer
Zuständigkeit der Steuerabteilung
Die Öffnungszeiten der Steuerabteilung sind wie folgt:
Montag - Freitag von 08.30 - 12.30 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbersteuergesetz von Gewerbetreibenden erhoben.
Zuständig bei der Stadt Geldern ist hierfür das Amt für Finanzen.
Grundlage der Besteuerung ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist wiederum die Grundlage für die Festsetzung des Steuermessbetrages durch die Finanzämter.
Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer errechnet sich aus dem von den Kommunen festzusetzenden Hebesatz multipliziert mit dem vom Finanzamt vorgegebenen Steuermessbetrag.
Detailfragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Gewerbesteuer, der Festsetzung durch Steuerbescheid und der Zahlungstermine beantworten wir gerne.
Steuer | Hebesatz |
---|---|
Gewerbesteuer | 429 % vom Gewerbesteuermessbetrag |
Hier finden Sie das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.
Zuständigkeit des Ordnungsamtes
Die An- / Ab- und Ummeldung des Gewerbes erfolgt beim Ordnungsamt.