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Gifthandel-Erlaubnisse / Beseitigung von Giftstoffen
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist seit der Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) für das Land NRW zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 1 Chemikalienverbotsverordnung.
Die Sachkunde benötigt, wer bestimmte gefährliche Stoffe, Gemische in Verkehr bringt.