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Grünanlagen und Bäume, städtische

unser ServiceAllgemeiner Artenschutz
Gemäß § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve zu stellen.

Die Stadt Geldern hat keine Baumschutzsatzung.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.