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Grundsteuer
Öffnungszeiten der Steuerabteilung:
Montag - Freitag von 08.30 - 12.30 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken.
Berechnungsgrundlage ist der Messbescheid des zuständigen Finanzamtes.
Es wird unterschieden in
Steuer | Hebesatz |
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Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 658 % vom Grundsteuermessbetrag |
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) | 618 % vom Grundsteuermessbetrag |
Hier finden Sie auch die Erklärung über die Haftung als Gesamtschuldner und das SEPA-Lastschriftmandat.
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Hinweis für Eigentümer zu Änderungen durch Grundsteuer-Reform
Feststellungserklärung
Die Eigentümer waren aufgefordert, dem Finanzamt die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks mitzuteilen.
Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes.
Diese Feststellungserklärung musste in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 elektronisch über die Steuer-Plattform beim Finanzamt eingereicht werden.
Grundsteuerwert
Nachdem die jeweiligen Grundstücks-Angaben an das Finanzamt übermittelt wurden, rechnete das Finanzamt anhand dieser Angaben den neuen Grundsteuerwert aus und stellt/e einen Grundsteuerwertbescheid aus.
Grundsteuermessbetrag
Das Finanzamt errechnet anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.
Sowohl der Grundsteuermess- als auch der Grundsteuerwertbescheid sind für den Bürger keine Zahlungsaufforderungen. Sie sind die Grundlage, damit die Kommune die Grundsteuer festsetzen kann. Die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlichen Daten stellt das Finanzamt der Kommune elektronisch zur Verfügung. Die Bürger müssen gegenüber der Kommune nicht aktiv werden.
Grundsteuer
Sobald das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag an die Kommune übermittelt hat, ermittelt die Stadtverwaltung abschließend die vom Eigentümer zu zahlende Grundsteuer.
Die Kommune multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, welcher von der Stadt festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Anschließend wird der Grundsteuerbescheid von der Kommune an die Eigentümer verschickt.
Bis 2025 gelten die bestehenden Regelungen. Ab dann müssen Eigentümer die neu berechnete Grundsteuer zahlen.
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuerwert: ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung
Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt
Hebesatz: legt die Kommune fest. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt er in Geldern ab dem 01.01.2025 658 % vom Grundsteuermessbetrag. Bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) beträgt der Hebesatz ab dem 01.01.2025 618 % vom Grundsteuermessbetrag.