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Grundstückszufahrten

Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist allen Verkehrsteilnehmern im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch.
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken (Anlieger), dürfen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die öffentliche Straße nutzen, um auf das Grundstück zu gelangen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Anliegergebrauch.
Sofern jedoch bauliche Ergänzungen oder Veränderungen am Straßenkörper notwendig sind, bedarf es einer entsprechenden Genehmigung durch die Stadt Geldern.
Sofern anstelle von städtischen Straßen Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen betroffen sind, wird die Genehmigung auch von der Stadt Geldern erteilt. Diese beteiligt in diesem Fall den Kreis Kleve oder den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Eine bauliche Veränderung wird z.B. dann vorgenommen, wenn Bankettbereiche für die Zufahrt mittels Pflaster oder Asphalt befestigt werden. Darüber hinaus gelten Pflasterarbeiten im Gehwegbereich, die Absenkung von Bordsteinen, die Versetzung von Straßenleuchten, die Versetzung von Baumbeeten oder die Demarkierung von Fahrbahnmarkierung ebenfalls zu baulichen Veränderungen.

Antrag für die Herstellung einer Grundstückszufahrt