Inhalt

Handwerkerparkausweise

unser ServiceHandwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Die Parkerleichterung kann gebietsübergreifend, zum Beispiel für den Regierungsbezirk Düsseldorf, erteilt werden.

Der Parkausweis berechtigt den Fahrer des jeweiligen Fahrzeuges während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr)

  • auf öffentlichen Parkflächen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung von Höchstparkdauer,
  • im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286),
  • im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (VZ 290.1) und
  • auf Bewohnerparkplätzen

zu parken.

Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Betriebssitz hat.

Weitere Informationen sind in unserem Merkblatt für den Antrag für den Handwerkerparkausweis zusammengefasst.

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.