Inhalt
Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe in anderen Lebenslagen ermöglicht eine Unterstützung in belastenden Lebenslagen.
Im Einzelnen zählen dazu:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
Hilfe für Blinde und Gehörlose,
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen in Form von Beihilfen oder Darlehen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die diese Lebenslagen nicht alleine bewältigen können.
Hierzu buchen Sie bitte einen Termin für Ihren Besuch. Dies können Sie bequem über Termin online erledigen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
9. Kapitel SGB XII