Inhalt

Hilfe zur Pflege

unser ServiceHilfe zur Pflege wird zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt. Sie kann für die stationäre als auch ambulante Pflege erbracht werden.

Anspruchberechtigt sind Pflegebedürftige, die ihren Pflegebedarf aus vorrangigen Leistungen, vor allem der Pflegeversicherung, nicht decken können sowie Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, weil sie nicht pflegeversichert sind.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartnerinnen sehr gerne zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen

7. Kapitel SGB XII