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Hunde

Zuständigkeit der Steuerabteilung

Alle Hunde sind grundsätzlich zur Hundesteuer beim Steueramt anzumelden, dazu ist die Anmeldung und Abmeldung zur Hundesteuer auszufüllen.

Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an:

Frau Locksiepen

Telefon: 02831 398-269

Frau Engelmann

Telefon: 02831 398-286

Zuständigkeit des Ordnungsamtes
  • für Halter von großen Hunden (§ 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
    Große Hunde sind Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

  • für Antragsteller, die einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW halten
    Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
    American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    Eine Übernahme dieser Rassen ist nur aus öffentlichem Interesse, aus einem Tierheim oder einer gleichartigen Einrichtung, möglich.

  • für Antragsteller, die einen Hund bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW halten
    Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
    Alano, American Bulldog, American Bully, Bullmastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden
Ansprechpartnerin des Ordnungsamtes:

Frau Pütz

Telefon: 02831 398-139

 

Benötigte Unterlagen

Zusätzlich für Halter von großen Hunden (§ 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW):

Große Hunde sind Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Mitzubringende Unterlagen:

Ausgefüllter und unterschriebener Meldebogen (Anzeige der Haltung eines großen Hundes)

Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer

Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung

Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip

Nachweis der Sachkunde (Bescheinigung der Tierärztekammer, bei autorisierten  Tierärzten erhältlich)

Zusätzlich für Antragsteller, die einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW halten

Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:

American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Eine Übernahme dieser Rassen ist nur aus öffentlichem Interesse, aus einem Tierheim oder einer gleichartigen Einrichtung, möglich.

Mitzubringende Unterlagen:

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes

Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer

Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung,

Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip

Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve

Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Voraussetzung:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Ausbruchsichere Unterbringung des Hundes (Überprüfung vor Ort durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nach Terminabsprache)
  • Maulkorb- und Anleinpflicht (Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltungsprüfung)
  • Es dürfen nicht mehrere Hunde gleichzeitig geführt werden.
  • Die Sachkunde ist von jeder zu benennenden Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
Zusätzlich für Antragsteller, die einen Hund bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW halten

Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:

Alano, American Bulldog, American Bully, Bullmastiff,  Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden

Mitzubringende Unterlagen:

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes

Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer

Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung,

Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip

Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve oder bei einer/m Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle

Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Voraussetzung:

  • Ausbruchsichere Unterbringung des Hundes (Überprüfung vor Ort durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nach Terminabsprache)

 

Gebühr

25,00 € für Entgegennahme und Bearbeitung des Meldebogens

30,00 bis 100,00 € je nach Aufwand für die Erteilung der Haltungserlaubnis

Hundesteuern
SteuerGebühr
für einen Hund72,00 €
für zwei Hunde102,00 € je Hund
für drei und mehr Hunde120,00 € je Hund
für einen gefährlichen Hund480,00 €
für zwei oder mehr gefährliche Hunde720,00 € je Hund

Sie finden hier das SEPA-Lastschriftmandat unf auch den Antrag zur Ermäßigung / Befreiung zur Hundesteuer.

Genaue Regelungen finden Sie in der Hundesteuersatzung. Die Festsetzung erfolgt über die Steuerabteilung.

Hinweise

Als vornherein sachkundig gelten:

  • Tierärztinnen/Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundestierärzteordnung,
  • Jagdscheininhaber oder Personen mit erfolgter Jägerprüfung,
  • Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Abs. Tierschutzgesetz)
  • Polizeihundeführerinnen/Polizeihundeführer
  • Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.