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Hunde
Zuständigkeit der Steuerabteilung
Alle Hunde sind grundsätzlich zur Hundesteuer beim Steueramt anzumelden, dazu ist die Anmeldung und Abmeldung zur Hundesteuer auszufüllen.
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 02831 398-269
Zuständigkeit des Ordnungsamtes
- für Halter von großen Hunden (§ 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
Große Hunde sind Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. - für Antragsteller, die einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW halten
Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Eine Übernahme dieser Rassen ist nur aus öffentlichem Interesse, aus einem Tierheim oder einer gleichartigen Einrichtung, möglich. - für Antragsteller, die einen Hund bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW halten
Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
Alano, American Bulldog, American Bully, Bullmastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden
Ansprechpartnerin des Ordnungsamtes:
Benötigte Unterlagen
Zusätzlich für Halter von großen Hunden (§ 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW):
Große Hunde sind Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Mitzubringende Unterlagen:
Ausgefüllter und unterschriebener Meldebogen (Anzeige der Haltung eines großen Hundes)
Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer
Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
Nachweis der Sachkunde (Bescheinigung der Tierärztekammer, bei autorisierten Tierärzten erhältlich)
Zusätzlich für Antragsteller, die einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW halten
Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Eine Übernahme dieser Rassen ist nur aus öffentlichem Interesse, aus einem Tierheim oder einer gleichartigen Einrichtung, möglich.
Mitzubringende Unterlagen:
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes
Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer
Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung,
Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve
Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
Voraussetzung:
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Ausbruchsichere Unterbringung des Hundes (Überprüfung vor Ort durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nach Terminabsprache)
- Maulkorb- und Anleinpflicht (Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltungsprüfung)
- Es dürfen nicht mehrere Hunde gleichzeitig geführt werden.
- Die Sachkunde ist von jeder zu benennenden Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
Zusätzlich für Antragsteller, die einen Hund bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW halten
Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
Alano, American Bulldog, American Bully, Bullmastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden
Mitzubringende Unterlagen:
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes
Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer
Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung,
Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve oder bei einer/m Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
Voraussetzung:
- Ausbruchsichere Unterbringung des Hundes (Überprüfung vor Ort durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nach Terminabsprache)
Gebühr
25,00 € für Entgegennahme und Bearbeitung des Meldebogens
30,00 bis 100,00 € je nach Aufwand für die Erteilung der Haltungserlaubnis
Steuer | Gebühr |
---|---|
für einen Hund | 72,00 € |
für zwei Hunde | 102,00 € je Hund |
für drei und mehr Hunde | 120,00 € je Hund |
für einen gefährlichen Hund | 480,00 € |
für zwei oder mehr gefährliche Hunde | 720,00 € je Hund |
Sie finden hier das SEPA-Lastschriftmandat unf auch den Antrag zur Ermäßigung / Befreiung zur Hundesteuer.
Genaue Regelungen finden Sie in der Hundesteuersatzung. Die Festsetzung erfolgt über die Steuerabteilung.
Hinweise
Als vornherein sachkundig gelten:
- Tierärztinnen/Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 Bundestierärzteordnung,
- Jagdscheininhaber oder Personen mit erfolgter Jägerprüfung,
- Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Abs. Tierschutzgesetz)
- Polizeihundeführerinnen/Polizeihundeführer
- Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.