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Kanalanschlussbeiträge
Die Stadt Geldern hat für das auf ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Regenwasser) grundsätzlich eine Beseitigungspflicht. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, waren und sind umfangreiche Investitionen in die Herstellung eines komplexen Entwässerungssystems erforderlich, das ständig erweitert wird. Zur teilweisen Refinanzierung des hierfür anfallenden Investitionsaufwands erhebt die Stadt Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG NRW in Verbindung mit der Abwasserbeseitigungsbeitragssatzung.
Der Kanalanschlussbeitrag wird erhoben, sobald eine Anschlussbeitragspflicht entstanden ist. Die Erhebung erfolgt per Veranlagungsbescheid. Es gibt auch die Möglichkeit, den künftig anfallenden Kanalanschlussbeitrag durch eine Ablösungsvereinbarung abzulösen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.