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Kindeswohl (Kinderschutz)
Der Bereich Jugend und Familie der Stadt Geldern nimmt seinen Schutzauftrag wahr, wenn ihm gravierende Hinweise für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Wenn Sie Rat, Unterstützung und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns.
Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an die Sozialarbeiter wenden.
Institutionen, Einrichtungen, Ärzte, etc., denen bei Patienten eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls auffällt, haben die Möglichkeit sich im Rahmen der 8b-Beratung an uns zu wenden.
Kinder und Jugendliche - Mädchen und Jungen - aus allen sozialen Schichten können von Misshandlung und sexuellem Missbrauch betroffen sein. Die Schädigenden sind zumeist keine Fremden, sondern in der Familie oder im sozialen Nahbereich des Kindes oder Jugendlichen zu finden. Auch in solchen Fällen nimmt der Bereich Jugend und Familie seinen Schutzauftrag wahr.