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Leichenpass
Beförderungen von Leichen über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind nach §17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Sterbeurkunde
- Bescheinigung über die durchgeführte weitere ärztliche Leichenschau
- Bescheinigung über den vorschriftsmäßigen Transport einer Leiche
- Antragsunterlagen für den Leichenpass
Gebühr
15 Euro