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Bürgergeld / Leistung nach dem SGB II / Sozialgeld
Am 01.01.2024 löste das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II ab.
Ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, hängt von Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen ab.
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht durch Ihr eigenes Einkommen oder Vermögen sicherstellen können, können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen, die in Deutschland leben und zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren alt sind, Bürgergeld erhalten. Wer nicht erwerbsfähig ist, kann Sozialgeld erhalten.
Bürgergeld und Sozialgeld werden in Form von Regelbedarfen und in Form der angemessenen Kosten der Unterkunft erbracht.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit von Mehrbedarfen z. B. für Alleinerziehende oder einmalige Leistungen, beispielsweise bei Schwangerschaft und Geburt.
Auch die Erstausstattung für die erste eigene Wohnung ist möglich.
Kinder und Jugendliche können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - also Bürgergeld oder Sozialgeld - beziehen.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt werden. So können die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarfe, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt werden. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von 15,00 Euro im Monat übernommen.
Hier finden Sie die mehrsprachigen Erklärvideos zum Thema "Bürgergeld".
Da alle Leistungen von den persönlichen und finanziellen Verhältnissen abhängen, ist eine individuelle Beratung erforderlich. Hierzu buchen Sie bitte einen Termin für Ihren Besuch. Dies können Sie bequem über Termin online erledigen.
Vordrucke für Ihre Anträge finden Sie unter:
Hauptantrag
Weiterbewilligungsantrag
Übersendung Unterlagen/Änderungsmitteilung
Bildung- und Teilhabe
Antrag auf Zustimmung zur Ortsabwesenheit
Antrag auf Zusicherungen zum Umzug und zur Übernahme der Mietkaution und/oder Aufwendungen für Genossenschaftsanteile
Antrag auf Zusicherung zur Übernahme von Umzugskosten
Sie erreichen die Leistungsgewährung auch unter der E-Mail-Anschrift: jobcenter@geldern.de.
Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner richtet sich nach Ihrem Namen
Für Neuanträge wenden Sie sich bitte an:
Tom Fruhen (Telefon: 02831 398 454) und Matthäus Kowalski (Telefon: 02831 398 605).
Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, Fragen haben oder Änderungen mitteilen möchten (z. B. Hochzeiten, Geburten, Arbeitsaufnahme, Umzüge usw.) wenden Sie sich bitte an die / den für Ihren Buchstaben zuständige Ansprechpartnerin oder zuständigen Ansprechpartner:
Tom Fruhen
Buchstaben: Dp-Dz, E und Erstanträge
Telefon: 02831 398-454
Zimmer 509
Matthäus Kowalski
Buchstaben: Da-Dö und Erstanträge
Telefon: 02831 398-605
Zimmer 506
Sandro Janhsen
Buchstaben: B, C, Z
Telefon: 02831 398-508
Zimmer 508
Jannik Banner
Buchstaben: F, N, T, V
Telefon: 02831 398-502
Zimmer 504
Manuel König
Buchstaben: H, P, Q
Telefon: 02831 398-503
Zimmer 503
Janis Koschitzki
Buchstaben: K, L
Telefon: 02831 398-604
Zimmer 502
Lordana Lacatis
Buchstaben: S (ohne St), Ö, X, Y
Telefon: 02831 398-500
Zimmer 502
Coralie Heemann
Buchstaben: G, J
Telefon: 02831 398-504
Zimmer 507
Judka Polfers
Buchstaben: M, R, U, Ü
Telefon: 02831 398-600
Zimmer 509
Daniela Reinecke
Buchstaben: A, I, W
Telefon: 02831 398-501
Zimmer 502
Miriam Quinders
Buchstaben: O, St
Telefon: 02831 398-506
Zimmer 504