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Mahnung
Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Sie erfolgt einseitig durch den Gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den Schuldner.
Öffentlich-rechtliche Forderungen (auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen etc. üblicherweise per Bescheid festgesetzte Gebühren, Steuern, Beiträge und ähnliche Beträge) kann die Stadt Geldern selbst mahnen und vollstrecken. Eine schriftliche Mahnung ist Voraussetzung für die Vollstreckung.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.