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Nutzungsänderung

Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung?

Eine Baugenehmigung in Form einer Nutzungsänderung wird immer dann benötigt, wenn die bisher genehmigte Nutzung wesentlich geändert werden soll. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein nicht benutzter Dachraum als Wohnraum genutzt werden soll, eine Wohnung in ein Büro umgewandelt wird oder in einem Lebensmittelladen eine Gaststätte eröffnen soll. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach, ob dies für Ihre Nutzungsänderung gilt.

Obwohl unter Umständen keine Baumaßnahmen geplant sind, heißt das entsprechende Verfahren Baugenehmigungsverfahren. Ob es sich dabei um ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder um ein normales Baugenehmigungsverfahren handelt, erfahren Sie unter den jeweiligen Verfahrenspunkten.

Auch die notwendigen Unterlagen sind für Nutzungsänderungen in der Regel die gleichen wie für die Errichtung eines Gebäudes.

Dauer des Verfahrens

Der Nutzungsänderungsvertrag kann nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von 6 bis 12 Wochen beschieden werden.

Gebühr

Die Gebühr für eine Nutzungänderung liegen zwischen 50,00 und 2.500,00 €, je nach Prüfumfang und umgenutzter Flächen.

Hinzu kommt die Gebühr für die Änderung des Gebäudes, falls bauliche Änderungen durchgeführt wurden.

Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.

Sind für das Bauvorhaben Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises oder ähnliches erforderlich, werden diese Gebührentatbestände gesondert berechnet.