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Nutzungsvereinbarungen, Gestattungsverträge (städtische Grundstücke)
Gegenstand dieser privatschriftlichen Vereinbarungen ist die Einräumung und Regelung von Nutzungsrechten. Gegebenenfalls sind Rechte zudem beim Amtsgericht durch Eintragung im Grundbuch zu sichern.
Bedeutung hat ein Gestattungsvertrag auch im Bereich von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, sofern städtische Grundstücke oder städtische Vorhaben betroffen sind. Leitungsrechte umfassen z. B. das Verlegen von Leitungen oder die Errichtung von Anlagen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.