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Wohnungsbauförderung
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
Selbst genutztes Wohneigentum (Eigenheim/Eigentumswohnung) wird über das Wohnraumförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.
- Der Neubau eines Eigenheimes oder die erstmalige Schaffung einer Eigentumswohnung in einem neuen selbständigen Gebäude,
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung durch Umbau oder Nutzungsänderung eines Gebäudes oder
- der Kauf eines bestehenden Eigenheimes oder einer bestehenden Eigentumswohnung kann gefördert werden.
Für die Beratung, die Antragstellung und die Bewilligung der Fördermittel ist der Kreis Kleve zuständig.
Förderung von Mietwohnungen
Um preisgünstigen Mietwohnraum für einkommensschwächere Haushalte zu schaffen, wird durch zinsgünstige Darlehen auch im Mietwohnungsbereich die Errichtung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern sowie Gruppenwohnungen für ältere und behinderte Menschen und für Studierende gefördert.
Der Kreis Kleve als Bewilligungsbehörde für diese Fördermittel bietet eine umfangreiche Beratung an. Vor einer Antragstellung ist die Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich.