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Ortsrecht

ParagraphenzeichenDie Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Dieser Grundsatz des § 7 GO NW gilt selbstverständlich nur für all diejenigen Fälle, in denen nicht schon durch höherrangiges Recht Regelungen getroffen wurden.

Die Sammlung aller derzeit in der Stadt Geldern geltenden Satzungen, Verordnungen und sonstigen rechtlich bindenden Bestimmungen bilden das „Ortsrecht der Stadt Geldern“.

Diese Sammlung steht den Mitgliedern des Rates der Stadt Geldern und seiner Ausschüsse ebenso zur Verfügung, wie den Bürgern, den Schulen und Bildungseinrichtungen und den Bediensteten des Rathauses. Für alle Interessierten stellt es ein zuverlässiges Nachschlagewerk und eine verfügbare Informationsquelle dar.

Das „Ortsrecht der Stadt Geldern“ soll auch dazu dienen, Informationen über unsere Stadt möglichst leicht zugänglich zu machen.

Das gesamte Ortsrecht der Stadt Geldern bieten wir Ihnen in Verbindung mit dem Ratsinformationssystem der Stadt Geldern an.