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Personalausweis

Jeder Deutsche ist verpflichtet, ab 16 Jahren einen Personalausweis zu besitzen. Zur Beantragung wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Am 01.11.2010 wurde ein neuer Personalausweis eingeführt. Er unterscheidet sich vom "alten" Ausweis zunächst durch das handlichere Scheckkartenformat.

Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild und zwei Fingerabdrücke enthält.

Als weitere wesentliche Neuerung ist ab dem 17. Lebensjahr auf dem Chip eine Online-Ausweisfunktion freigeschaltet, und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift. Seit dem 17.07.2017 besteht zudem die Möglichkeit, vor Ort bei einem diese Funktion unterstützenden Anbieter zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme Formulardaten zu übermitteln. So können Tippfehler bei der Erfassung Ihrer persönlichen Daten vermieden werden.

Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden, können nachträglich im Bürgeramt wieder eingeschaltet werden.

Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im Personalausweisportal. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie hier mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.

Das Lichtbild für den Personalausweis muss frontal aufgenommen werden. Bitte überprüfen Sie ein vorhandenes Lichtbild anhand der Fotomustertafel im Personalausweisportal oder weisen den Fotografen auf das Erfordernis eines entsprechenden Lichtbildes hin. Lichtbilder sollten nicht älter als 3 Monate sein, Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen.

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Hier finden die die Einverständniserklärung beider Elternteile als Vorlage.

Hier erfahren Sie, ob der von Ihnen beantragte Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Geldern zur Abholung bereit liegt.

Braille-Aufkleber für Ausweisdokumente

Um Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung bei der Unterscheidung von Personalausweisen, eID-Karten und elektronischen Aufenthaltstiteln von anderen Dokumenten im Scheckkartenformat zu helfen, werden auf Antrag der Ausweis-bzw. Karteninhaberinnen und -inhaber künftig Aufkleber mit Brailleschrift von den Ausweisbehörden auf den Dokumenten angebracht.
Auf Antrag des Bürgers wird durch das Bürgerbüro der Stadt Geldern ein solcher Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann sofort bei Ausgabe oder auch noch zu einem späteren Zeitpunkt passieren. Der Aufkleber wird auf der Rückseite des jeweiligen Dokumentes angebracht. Diese Leistung ist für die Bürgerinnen und Bürger gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr
  • altes Ausweisdokument
  • Aktuelle Familienstandsurkunden:
    - Geburtsurkunde bei Ledigen
    - Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
    - Bei geschiedenen und verwitweten Personen bitte zusätzlich neben der Heiratsurkunde auch das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. dieSterbeurkunde des Ehepartners.
  • Bei Vertriebenen und Spätaussiedlern
    - Registrierschein
    - Aufnahmebescheid
    - Spätaussiedlerbescheinigung
    - Nachweis über den Verlust einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde
  • Nachweis über weitere ausländische Staatsangehörigkeiten
  • Bei Kindern bis 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Elternteile oder eine Sorgerechtserklärung notwenig

Gebühr

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro.

Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro.

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.