Inhalt
Regenwasser
Zuständigkeit der Steuerabteilung
Die Öffnungszeiten der Steuerabteilung sind wie folgt:
Montag - Freitag von 08.30 - 12.30 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung
Zuständigkeit des Tiefbauamtes
Bezüglich der Genehmigung, Festlegung und Berechnung dieser Flächen ist das Tiefbauamt federführend. Technische Details und vertragliche Angelegenheiten sind mit dem Tiefbauamt zu klären.
Gebühr
Die Regenwassergebühr wird nach bebauter und befestigter Fläche berechnet.
Gebühr | Betrag |
---|---|
Schmutzwasser | 2,99 € |
Regenwasser | 1,33 € |
abflusslose Gruben | 10,48 € |
Kleinkläranlagen | 46,84 € |
Hier finden Sie die Entwässerungsgebührensatzung und das SEPA-Lastschriftmandat.