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Schülerfahrkosten / Festsetzung Eigenanteile
Grundsätzliche Informationen
Als Schulträger übernimmt die Stadt Geldern die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß der Schülerfahrkostenverordnung NRW. In der Regel sind dies die Kosten für die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (Bus/Bahn). Die Kostenübernahme erfolgt im Regelfall durch die Ausstellung eines DeutschlandTickets. Dieses kann für die Fahrt von der Wohnung bis zur Schule und zurück genutzt werden. Darüber hinaus gilt es auch in der Freizeit während des gesamten Jahres, rund um die Uhr, also auch in den Ferien, an Feiertagen usw. Im Nahverkehr können alle Busse (auch TaxiBusse) und Bahnen in Deutschland genutzt werden. Für diesen Freizeitanteil ist in der Regel eine Eigenbeteiligung zu zahlen (Näheres siehe unten).
Eine Abnahme für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.
Dem Schulträger obliegt keine Beförderungspflicht, sondern lediglich eine Kostenerstattungspflicht. Bei einer unzureichenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht für den Schulträger keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs (Beförderung mit eigenen oder angemieteten Bussen). In Betracht kommen kann auch eine pauschalierte Wegstreckenentschädigung für die Beförderung mit Privatfahrzeugen.
Der Höchstbetrag, der vom Schulträger zu übernehmenden Schülerfahrkosten liegt bei monatlich 100,00 €.
Anspruchsvoraussetzung für ein vom Schulträger zur Verfügung gestelltes DeutschlandTicket
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) werden Fahrkosten vom Schulträger übernommen (DeutschlandTicket), wenn der kürzeste Schulweg (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform folgende km-Grenzen übersteigt:
Ø in der Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2 km,
Ø in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) mehr als 3,5 km
Ø in der Sekundarstufe II (Klasse 11-13) mehr als 5 km
Das DeutschlandTicket gilt grundsätzlich für 12 Monate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Es endet mit dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich; im Laufe eines Schuljahres kann dieses nur bei Wegzug ordentlich gekündigt werden. Bei Verlust oder Zerstörung kann gegen eine Gebühr ein neues DeutschlandTicket ausgestellt werden. (Abobedingungen)
Wichtig: Teilen Sie alle Änderungen, z. B. Wohnungs- oder Schulwechsel, Schulabgang, etc. unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) der Stadt Geldern, Bereich Schule und Sport, Frau Katrin Brömel, Telefonnummer 02831-398-304, E-Mail: katrin.broemel@geldern.de mit.
Wie beantrage ich die Fahrkostenübernahme?
Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und auf Ausstellung eines DeutschlandTickets und ein Infoblatt zum Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten erhalten Sie hier und im Schulsekretariat. Der ausgefüllte Antrag ist auch im Sekretariat einzureichen.
Andere Gründe für die Gewährung von Schülerfahrkosten
Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrkosten übernommen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler aus gesundheitlichen Gründen (nicht nur vorübergehende Erkrankung; länger als 8 Wochen) oder wegen einer körperlichen Behinderung auf ein Verkehrsmittel angewiesen ist (bitte ärztliche Atteste vorlegen) oder der Schulweg nach objektiven Kriterien besonders gefährlich ist. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner des Bereichs Schule und Sport der Stadt Geldern und stellen einen formlosen Antrag.
Wegstreckenentschädigung und bzw. statt DeutschlandTicket
Ist eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar, werden die Kosten für eine Beförderung mit Privatfahrzeugen übernommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Weg von der Wohnung bis zur nächsten Haltestelle mehr als 1 km bei Grundschülern und mehr als 2 km bei allen anderen Schülerinnen und Schülern beträgt. Die Benutzung von Privatfahrzeugen ist in der Regel nur von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV erstattungsfähig. Der Schulträger zahlt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich eine Wegstreckenentschädigung nach § 16 SchfkVO. Diese Wegstreckenentschädigung beträgt zurzeit 0,13 €/km. Je Schultag werden nur zwei Fahrten erstattet. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner des Bereichs Schule und Sport der Stadt Geldern und stellen einen formlosen Antrag.
DeutschlandTicket oder Wegstreckenentschädigung fürs Fahrrad
Es ist möglich eine Wegstreckenentschädigung für Fahrradnutzung geltend zu machen. Sie können sich vor dem Schuljahresbeginn bzw. bei Zuzug vor der Einschulung für das verbleibende Schuljahr entscheiden, ob Sie das DeutschlandTicket oder eine Wegstreckenentschädigung von 0,03 € je km erhalten wollen. Da das DeutschlandTicket ein „Schuljahres-Abo“ ist, gilt die Entscheidung für das Fahrrad für das gesamte Schuljahr. Selbstverständlich müssen die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein (km-Grenze – siehe oben).
Eigenanteil für den „Freizeitnutzen“ (14 € für das 1. Kind und 7 € für das 2. Kind je Monat)
Gemäß § 97 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW bzw. § 2 Abs. 3 der SchfkVO NRW kann vom Schulträger für die Möglichkeit der Fahrten im Freizeitbereich ein Eigenanteil von bis zu 14 € je Beförderungsmonat festgesetzt werden. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters Eigenanteile erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7 € je Beförderungsmonat; volljährige Kinder einer Familie zahlen grundsätzlich 14 € im Monat. Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen oder Schüler, für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) geleistet wird.
Der Rat der Stadt Geldern hat des Weiteren unter dem Vorbehalt einer jährlichen Überprüfung im Rahmen der Haushaltsberatungen ab dem Schuljahr 2022/2023 die Übernahme des Eigenanteiles für folgende Personengruppen beschlossen (entfällt ab 01.08.2024!):
Ø die Leistungsempfänger aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ (SGB II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asyl)
Ø für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Grundschülerinnen und Grundschüler, die in Geldern gemeldet sind.
Ob dieser Eigenanteil auch zukünftig gewährt werden kann, kann derzeit nicht abschließend und verlässlich prognostiziert werden.
Soweit Sie Leistungsempfänger sind, ist ein aktueller Bewilligungsbescheid im Sekretariat der Schule oder beim Bereich Schule und Sport vorzuzeigen.
Aushändigung des DeutschlandTickets
Die Aushändigung des DeutschlandTickets erfolgt rechtzeitig durch die Zusendung auf dem Postweg.
Schülerfahrkosten während des Schülerbetriebspraktikums
Die Stadt Geldern übernimmt als Schulträger Fahrkosten während des Schulbetriebspraktikums nach Maßgabe der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW). Bei Anspruchsvoraussetzungen werden Fahrkosten für Praktikumsstellen bis zu einer Entfernung von 25 km erstattet. Öffentliche Verkehrsmittel haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
Ist die Schülerin oder der Schüler bereits im Besitz eines DeutschlandTickets, können die Fahrten zur Praktikumsstelle in vielen Fällen mit diesem Ticket erfolgen. Ist dies nicht möglich erfolgt eine nachträgliche Erstattung mit dem Antrag: Erstattung Schülerfahrkosten für die Zeit des Schülerbetriebspraktikums.
Da immer nur die preisgünstigsten Fahrkosten erstattet werden, wird empfohlen rechtzeitig vor dem Beginn des Praktikums einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten während des Schülerbetriebspraktikums zu stellen. Mithilfe dieser Daten kann dann durch den Bereich Schule und Sport, Frau Katrin Brömel, Telefonnummer 02831-398-304, E-Mail: katrin.broemel@geldern.de im Vorfeld eine Beratung über die günstigsten Fahrkosten erfolgen. Zum bevorstehenden Schülerbetriebspraktikum möchten wir noch einige Informationen geben.
Nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler
Nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit das DeutschlandTicket als Selbstzahler, zum Preis von zurzeit monatlich 29 € (Stand: August 2023) zu erhalten. Bestellscheine für ein Abonnement sind in den Kundenzentren der NIAG oder unter online erhältlich.
Hinweis auf ergänzende Informationen
Bei Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung oder der Wegstreckenentschädigung wenden Sie sich bitte an den Bereich Schule und Sport, Frau Katrin Brömel, Telefonnummer 02831-398-304, E-Mail: katrin.broemel@geldern.de.
Bei Fragen zum Verkehrsangebot in Geldern oder im VRR wenden Sie sich bitte an „Die schlaue Nummer für Bus und Bahn“ 01806 / 50 40 30 Weitere Informationen mit den aktuellen Fahrplänen der Stadtlinien sowie des regionalen und überregionalen ÖPNV finden Sie unter www.niag-online.de oder www.vrr.de sowie im aktuellen Fahrplanbuch „Kreis Kleve“ (kostenlos im Bürgerbüro der Stadt Geldern und bei den Geschäftsstellen der Sparkassen erhältlich).