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Schulbücher / Lernmittelfreiheit
Schulbücher
Zum Ende eines jeden Schuljahres teilt die Schule für das kommende Schuljahr mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden. Ein Teil der Schulbücher wird von der Stadt Geldern beschafft und den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der andere Teil der Bücher ist von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler zu kaufen. Die Höhe des Eigenanteils, den die Erziehungsberechtigten für den Kauf der Schulbücher in dem Schuljahr aufwenden müssen, ist in der Verordnung zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz NRW festgelegt.
Die Schule gibt an die Eltern eine genaue Information bezüglich des Buches / der Bücher, die vom Eigenteil angeschafft werden. Die Eltern sind und bleiben Eigentümer der Lernmittel, die vom Eigenanteil angeschafft werden. Selbstverständlich können die Schulbücher auch gebraucht von anderen Schülerinnen und Schülern erworben werden.
Nach § 96 Absatz 3 des Schulgesetzes sind Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfte Buch (SGB XII) von der Zahlung eines Eigenanteils befreit. Dagegen müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II den Eigenanteil selbst entrichten.
Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie in der jeweiligen Schule und beim Amt für Jugend, Schule und Sport, Frau Silke Knorrek.
Gebühr
Schulform | Betrag |
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Grundschule Klassen 1 bis 4 (Primarstufe) | 12,00 Euro |
Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie der Gymnasien Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) | 26,00 Euro |
Gymnasiale Oberstufe Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II) | 23,67 Euro |
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt Emotinale und soziale Entwicklung Klassen 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 |
12,00 Euro 26,00 Euro |