Inhalt

Sondernutzung

unser ServiceDie Sondernutzung basiert auf dem Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen und liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diese beeinträchtigt.

Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.

Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Geldern. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist der Satzung zu entnehmen.

Hier finden Sie den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis, den Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung oder einer verkehrsrechtlichen Anordnung und die entsprechende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen.