Inhalt
Spendenbescheinigung für steuerliche Zwecke
Spendenbescheinigungen über Zuwendungen im Sinne des § 10 b Einkommensteuergesetz werden in der Steuerabteilung ausgestellt.
Spendenbescheinigungen über Zuwendungen im Sinne des § 10 b Einkommensteuergesetz werden in der Steuerabteilung ausgestellt.