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Straßennamen
Die erstmalige Benennung und notwendige Umbenennungen von öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen und Plätzen ist eine öffentliche Aufgabe. Zusammen mit der Grundstücksnummerierung dient sie vor allem der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es soll gewährleistet werden, dass der gesuchte Bestimmungsort im besiedelten Gebiet eindeutig bezeichnet und somit schnell und zielsicher aufgesucht werden kann.
Daneben soll die Straßenbenennung lokale Gegebenheiten dokumentieren bzw. der Wahrung der Geschichte und der Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Zuständig für die Benennungen sind in Geldern der Bau- und Planungsausschuss sowie der Kulturausschuss. Die Vorschläge werden seitens der Verwaltung geprüft und dem jeweiligen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
Falls ein bestehender Straßenname geändert wird, soll für eine Übergangszeit von einem Jahr das alte Straßennamensschild nicht entfernt werden.