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Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerrechtlich

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Geldern, wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen. Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner/innen sehr gerne zur Verfügung.

Anne Hüsch
02831 398-257
anne.huesch@geldern.de
Buchstaben: A - F und Z

Alexander Schönfelder
02831 398-252
alexander.schoenfelder@geldern.de
Buchstaben: G-I und K

Monika Heekeren
02831 398-254
monika.heekeren@geldern.de
Buchstaben: J, L - N, T -Y

Sandra Treeker
02831 398-255
sandra.treeker@geldern.de
Buchstaben O - S