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Veranstaltungen
Themenseiten sind der Veranstaltungskalender und Informationen zum Theaterprogramm.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten AnsprechpartnerInnen sehr gerne zur Verfügung.
Durchführung einer Veranstaltung
Feste und Veranstaltungen sind ein nicht wegzudenkender Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Sie sind Zeichen eines lebendigen Gemeinwesens und gemeinsamer Kultur. Die Durchführung von Straßen-, Schützen-, Sommer- und Vereinsfesten, Sport-, Musik- oder anderen öffentlichen Veranstaltungen erfordert eine vorausschauende Planung und Organisation. Dazu können unter anderem verschiedene Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein.
Verkehrsrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse im Rahmen einer Veranstaltung
Veranstaltungen, die im öffentlichen Straßenraum stattfinden, führen oft zu Eingriffen in den öffentlichen Straßenverkehr. Dazu kann eine Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straßen bzw. eine Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen erteilt werden. Je nach Veranstaltung ist ein eigenes Verkehrskonzept erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Ausnahme von Verkehrsbeschränkungen
Ausschankgenehmigung/Gestattung
Aus besonderem Anlass kann nach dem Gaststättengesetz der Ausschank alkoholischer Getränke vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden (Gestattung). Dazu ist es erforderlich, einen Antrag auf Gestattung eines vorrübergehenden Gaststättenbetriebs zu stellen.
Einsatz- und Ablaufplan ab 1.000 Personen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern oder bei Veranstaltungen mit einem besonderen Gefährdungspotential ist die Erstellung eines Einsatz- und Ablaufplans erforderlich. Dies ist in erster Fassung mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn dem Bereich Ordnung zwecks Abstimmung mit weiteren Dienststellen vorzulegen.
Es sorgt unter anderem dafür, dass im Notfall auch entsprechend gehandelt wird, da allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind.
Ziel eines Einsatz- und Ablaufplans ist es die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Störungen zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen.
Des Weiteren wird ein Lageplan zur Übersicht des geplanten Veranstaltungsortes oder ein Streckenverlaufsplan benötigt. Dort müssen alle Aufbauten (Zelte, Pavillons, Bühnen, Imbiss- und Getränkestände, etc.) mit den tatsächlichen Abmessungen dargestellt werden. Die festgelegten Feuerwehrbewegungsflächen, Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind stets freizuhalten. Notausgänge von baulichen Anlagen sind ebenfalls in voller Breite freizuhalten.
Aufgestellt und umgesetzt wird der Einsatz- und Ablaufplan für eine Veranstaltung oder Versammlungsstätte immer vom Veranstalter oder Betreiber. Die Sicherheitsbehörden prüfen jeweils nur die Plausibilität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes. Anzeige- oder Genehmigungsverfahren bleiben davon unberührt.
Fragebogen Sicherheitsmaßnahmen
Ansprechpartner bei Fragen zur Durchführung von Veranstaltungen
Teamleitung 321
Telefon: 02831 398-124
02831 398-154
teamleitung321@geldern.de