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Vollstreckung (Innendienst)
Vollstreckung ist die zwangsweise Beitreibung
- eigener öffentlich-rechtlicher Forderungen und öffentlich-rechtlicher Forderungen Dritter, für die die Stadt im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe tätig wird, z.B. durch die Vornahme von Sachpfändungen, die Verwertung von Pfandsachen, die Vornahme von Forderungspfändungen und die Feststellung der Unpfändbarkeit.
- eigener privatrechtlicher Forderungen und privatrechtlicher Forderungen Dritter, für die die Stadt im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe tätig wird, soweit die öffentlich-rechtliche Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz zugelassen ist.
Außerdem gehören zum Aufgabengebiet:
- Teilnahme an Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
- Beantragung von Zwangsverwaltungen und der Eintragung von Sicherungshypotheken
- Erwirkung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden bei eigenen privatrechtlichen Forderungen, deren öffentlich-rechtliche Beitreibung nicht zulässig ist.
Hinweise
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung:
Buchstabe A - F + Z: Frau Hüsch
Buchstabe G - K: Herr Schönfelder
Buchstabe L - N + T-Y: Frau Heekeren
Buchstabe O - S: Frau Treeker