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Wirtschaftliche Jugendhilfe

unser ServiceDie Wirtschaftliche Jugendhilfe sorgt für eine ordnungsgemäße Finanzierung der Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie für deren Mütter, Väter oder Pflegefamilien.

Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Hilfen in ambulanter Form sowie in stationären und teilstationären Einrichtung ergeht aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Insbesondere bei Vollzeitpflege und bei der Heimerziehung wird der Lebensunterhalt für den im SGB VIII genannten Personenkreis sichergestellt.

In allen Hilfefällen arbeitet die Wirtschaftliche Jugendhilfe gemeinsam mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst oder dem Pflegekinderdienst.

Wir erheben von Eltern und jungen Menschen angemessene und nach den gesetzlichen Bestimmungen festgesetzte Kostenbeiträge an Stelle des insoweit ersparten Unterhaltes.

Im Rahmen von Zuständigkeitswechseln gewähren oder erheben wir Kostenerstattungsansprüche und sorgen für einen gerechten Lastenausgleich der öffentlichen Jugendhilfeträger.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.